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Dr. Giselher Rüpke, MCL (Chicago), Of Counsel
Spezialist für Datenschutzrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Privatdozent an der Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Standort: Frankfurt
Schwerpunkte: Datenschutzrecht, Umweltrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Amtshaftung und Enteignung, Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Practice Groups: Intellectual Property, Competition & Communications Public Commercial Law
Mitgliedschaften: Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD), Deutsche Vereinigung für Datenschutz, Gesellschaft für Umweltrecht, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Juristentag, Frankfurter Juristische Gesellschaft, Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Freunde der Universität Tel Aviv, Alumni Association of the Academy of American and International Law, Verein der Freunde des Salzburg Seminar of American Studies, Vereinigung von Freunden und Förderern der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Sprachen: Deutsch, Englisch
Tel.: +49 [0]69 9133010
Fax: +49 [0]69 91330119
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Giselher Rüpke studierte Rechtswissenschaften in Göttingen, München, Freiburg i.B. und Chicago; Promotion in Göttingen und Master of Comparative Law der University of Chicago Law School. Qualifikation zum Universitätslehrer (Habilitation) im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main. Zulassung zur Anwaltschaft 1975.
Giselher Rüpke ist insbesondere mit dem Datenschutzrecht befasst. Seine anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich in diesem Bereich u. a. auf Fragen des Unternehmensrechts (Unternehmenskauf, Fusionen, Betriebsübergang, Outsourcing, Due Diligence, innerbetriebliche Organisation, Kundendatenbanken), auf den Schutz von Arbeitnehmerdaten, auf Werbung, Marktforschung und Statistik, auf das Kredit-, Versicherungs- und Gesundheitswesen, die Teledienste, den internationalen Datenverkehr und die behördliche Datenverarbeitung. Er ist Vorsitzender des Ausschusses Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. In zahlreichen Veröffentlichungen hat er datenschutzrechtliche Themen behandelt.
Giselher Rüpke berät im Umweltrecht, etwa bei Betriebsgründungen und -erweiterungen sowie bei Nachbarschaftskonflikten. Die Schaffung bzw. Prüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung gewerblicher Bauten ist Gegenstand seiner Tätigkeit in Verhandlungen mit der Verwaltung, beim Abschluss städtebaulicher und nachbarrechtlicher Verträge, bei Anhörungen und in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren, Normenkontroll- und Amtshaftungsprozessen. Bei der rechtlichen Betreuung von Altlastensanierungen kooperiert er mit technischen Sachverständigen. Er verfügt über Erfahrung in Planfeststellungsverfahren für Verkehrswege und hat die Vertretung in interkommunalen Rechtsstreitigkeiten übernommen.
www.giselher-ruepke.de
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